Mineralöl

Im neuen Entwurf zur Mineralölverordnung wurde auf die Festlegung von Grenzwerten für MOSH und MOAH verzichtet

 

Im vom  Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) überarbeiteten, vierten Entwurf zu einer Mineralölverordnung wurde auf die Festlegung von Regelungen zu Rückstandshöchstmengen verzichtet. Für die gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH) bestehen Zweifel an einer eindeutigen Definition dieser Stoffgruppe, die sich nur über das jeweilige angewandte Analysenverfahren definieren lassen. Da es hierfür noch keine verbindliche Festlegung gibt, kann auch keine Grenzwertdefinition erfolgen. Im neuen Entwurf wurde auch auf eine Grenzwertfestlegung für die MOAH (aromatische Mineralölverunreinigungen) verzichtet.

 

Allerdings wird im neuen Gesetzentwurf mit wenigen Ausnahmen eine „Barriereschicht“ verpflichtend gefordert, die einen Übergang der Mineralölrückstände aus Altpapierverpackungen auf darin verpackte Lebensmittel wirksam verhindert werden sollen.

 

 

 

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