AGROLAB verfügt über hohe Kapazitäten für die Asbest- und KMF-Analytik und führt die Untersuchung gleich an zwei Standorten durch. Neben der AGROLAB Labor GmbH in Bruckberg, welche bereits seit 2007 die Asbestanalytik im Portfolio hat, bietet die AGROLAB Umwelt GmbH in Kiel seit 2019 ebenfalls diese Untersuchungen an.
Unsere Leistungen im Überblick
- aktuelle Asbestmethoden mit modernster Gerätetechnik
- kostenlose Lieferung von Verpackungsmaterial und Gefahrstoffaufklebern
- zuverlässige und rechtssichere Analytik gemäß GefStoffV
- Eilanalysen
- eine Materialienübersicht mit Untersuchungspaketen
- Unterstützung durch Sachkundige gemäß TRGS 519 an jedem Laborstandort
Untersuchungspakete der AGROLAB GROUP
Unsere akkreditierten Methoden entsprechen dem aktuellsten Stand der Normung und Gesetzgebung. Kunden können je nach Bedarf und Probenart aus einer Vielzahl spezifischer Untersuchungspakete auswählen.
Eine übersichtliche Liste aller Asbest/KMF-Pakete entnehmen Sie bitte der Produktinformation. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Pakete sowie weitere Informationen zum Thema Asbest finden Sie in der Informationsschrift Asbest/KMF (11 Seiten) sowie unsere Materialienübersicht Asbest/KMF.
Bitte beachten Sie:
- Neu im Portfolio: Untersuchung von Bau-, Abbruchabfälle und Recyclingmaterialien ("Bauschutt") gemäß VDI 3876.
- die VDI-Blätter sprechen von Nachweisgrenze, damit ist die Nachweis- mit der Bestimmungsgrenze gleich zu betrachten.
- Experten raten von der Verwendung des KI-Index bei „neuer“ Mineralwolle aufgrund möglicher Falsch-Positiver Ergebnisse ab.
Eine detailliertere Aufschlüsselung der Pakete sowie Informationen zur Gesetzgebung entnehmen Sie bitte der Informationsschrift Asbest auf unserer Website. Ebenfalls ist dort eine Materialienübersicht zu finden.
Asbest ist in Europa verboten
Asbest ist auf Grund der gesundheitsschädlichen und besonders gefährlichen krebserzeugenden Wirkung seit den 1990er in Deutschland und Österreich verboten. Europaweit besteht seit 2005 ein weitgehendes Herstellungs/Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbot. Auch die vor 1996 produzierte „alte Mineralwolle“ (künstliche Mineralfasern, KMF) in Deutschland bzw. vor 1998 in Österreich, wird als krebserzeugend eingestuft.
Seit 2000 darf daher nur noch Mineralwolle mit einer nachgewiesenen Biolöslichkeit, d.h. Abbaubarkeit, gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV Deutschland) sowie Grenzwertverordnung (GKV Österreich) in Verkehr gebracht werden.