Über das deutsche und europäische Futtermittelrecht
Das Futtermittelrecht der Bundesrepublik Deutschland wie auch das der EU enthält detaillierte Vorschriften über Beschaffenheit, Zusammensetzung und Kennzeichnung von Einzel- und Mischfuttermitteln sowie Futtermittelzusatzstoffen. Probennahme und analytische Untersuchungen sind durch Richtlinien festgelegt, um reproduzierbare und zuverlässige Kontrollen zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang interessieren folgende Aspekte:
- Enthält das Futter alle erforderlichen Nährstoffe, Vitamine und Spurenelemente, die das Tier für ein gesundes Wachstum benötigt?
- Ist das Futtermittel frei von Schadstoffen, Krankheitserregern und genetisch veränderten Substanzen (GVO / GMO)?
Die regelmäßige Untersuchung der Futterqualität gibt Antwort auf diese Fragen. Sichern Sie sich und Ihren geschäftlichen Erfolg ab. Wir helfen Ihnen dabei.
Über die enorme Wichtigkeit von Futteruntersuchungen
Der Mensch steht am Ende der Nahrungskette. An diese Tatsache wurde der Verbraucher in letzter Zeit schmerzlich erinnert. Dioxin in Freilandeiern, MPA in Glucosesirup, Antibiotika in Putenkeulen, BSE im Rindersteak, Dioxin in Hähnchenbrust. Die Herkunft der Schadstoffe war fast immer auf ein Futtermittel zurückzuführen.
Wenige schwarze Schafe diskreditierten die gesamte Branche, durch Fahrlässigkeit oder in krimineller Absicht. Landwirtschaft, Handel und Verbraucher fühlen sich getäuscht, verunsichert und bedroht. Nur durch verstärkte und regelmäßige Eigenkontrollen von Rohstoffen und Endprodukten – vom Anfang bis zum Ende der Produktionskette – kann das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückgewonnen werden.
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