Die AGROLAB GROUP mit ihrem Labor AGROLAB LUFA GmbH in Kiel nutzt ein hochempfindliches Nachweisverfahren auf Basis der real-time PCR-Technologie, das zuverlässig und preiswert GVO-Kontaminationen in Ihren Futtermitteln ermittelt. Dabei hat die AGROLAB LUFA – als traditionelles Futtermittelinstitut – langjährige Erfahrungen in der GVO-Analytik.
GVO Analytik
GVO Analytik
Eine fundierte GVO-Analytik ist von vielen verschieden Faktoren abhängig (z.B. Art der Probe, Produktionsweise des Kunden etc.). Aus diesem Grund sind mehrere Strategien möglich, um zu einem fundierten und aussagekräftigen Ergebnis zukommen. Auf Wunsch erörtern wir diese Strategien gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch mit Hilfe eines detaillierten Fließschemas.
Prinzipiell erfolgt die GVO-Analytik nach folgendem Verfahren:
Screening: gibt erste Hinweise auf gentechnisch verändertes Material im Futtermittel
Identifizierung von vorhandenen sogenannten GVO-Events und somit eine exakte Bestimmung des jeweiligen GVO (Bei nicht in der EU zugelassenen Sorten, z.B. Reis Bt63 und Lein CDC Triffid, reicht eine Identifizierung aus, da hier eine Nulltoleranz gilt.)
Quantifizierung der vorhandenen Events: Bei Sorten mit EU-Zulassung kann aufgrund der Deklarationspflicht eine Gehaltsbestimmung (Quantifizierung) notwendig sein.
Für ein individuelles Angebot wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Außendienstmitarbeiter in Ihrer Region. Unser Kontaktfinder auf der rechten Seite der Website (www.agrolab.de) führt Sie nach ein paar Klicks zum richtigen Ansprechpartner.
In unserem Auftragsformular finden Sie eine detaillierte Auflistung unserer Analysepakete.
Sollten im Rahmen Ihres Auftrages Unklarheiten bzgl. der Vorgehensweise im Labor oder Fragen zur Rechtslage auftreten, stehen Ihnen unsere Experten aus der Kundenbetreuung jederzeit gerne zur Verfügung.
Rechtslage
Kennzeichnungspflicht
In der Europäischen Union (EU) unterliegen Futtermittel, die in der EU zugelassene GVO enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt werden, grundsätzlich einer Kennzeichnungspflicht (VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003). Diese Kennzeichnungspflicht gilt ebenfalls für Produkte, bei denen die gentechnische Veränderung nicht mehr direkt nachweisbar ist (z.B. pflanzliche Öle).
Futtermittel, deren GVO-Anteil kleiner als 0,9 % ist, müssen jedoch nicht gekennzeichnet werden, vorausgesetzt dieser Anteil ist zufällig oder technisch nicht zu vermeiden (Nachweis erforderlich) und es handelt sich um einen in der EU zugelassenen GVO-Pflanzenanteil.
Für GVO, die sich im schwebenden EU-Zulassungsverfahren befinden oder deren Zulassung abgelaufen ist, gilt unter bestimmten Voraussetzungen in Futtermitteln nach EU Verordnung Nr. 619/2011 eine Toleranz unterhalb eines Anteils von 0,1 %.
Für in der EU nicht zugelassene GVO und daraus hergestellte Produkte gilt hingegen eine Nulltoleranz, da deren Inverkehrbringen, Verwendung oder Verarbeitung innerhalb der EU generell verboten ist.
Freiwillige „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung in Deutschland
Zusätzlich zur EU-Rechtsprechung erlaubt das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) in Deutschland eine freiwillige „ohne Gentechnik“ - Kennzeichnung von Lebensmitteln, deren GVO-Anteil allerdings nicht größer als 0,1 % sein darf.
Darunter fallen unter anderem Lebensmittel und Lebensmittelzutaten tierischer Herkunft (z.B. Fleisch, Milch, Eier).
Eine „ohne Gentechnik“ - Kennzeichnung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten tierischer Herkunft ist jedoch nur dann möglich, wenn die Tiere, von denen Lebensmittel gewonnen werden, in einem festgelegten Zeitraum vor der Gewinnung der Lebensmittel keine kennzeichnungspflichtigen Futtermittel (GVO-Anteil größer 0,9 %) erhalten haben.
Ausführliche Informationen zur Rechtslage finden Sie unter folgenden Links:
Der Leitfaden zur Kontrolle von GVO in Futtermitteln enthält weitere nützliche Informationen zur Kennzeichnung GVO-haltiger bzw. aus GVO hergestellten Einzel- und Mischfuttermitteln inklusive einiger Beispiele. Den Leitfaden können Sie hier einsehen.
Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) – „VLOG geprüft“ - Siegel
VLOG – „VLOG geprüft“ - Siegel
Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG)
Hintergrund
Seit Mai 2008 erlaubt das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) die freiwillige „Ohne Gentechnik“ - Kennzeichnung von Lebensmitteln, deren GVO-Anteil nicht größer als 0,1 % ist. Sofern die Verunreinigungen mit zugelassenen GVO unter 0,1 % liegen, werden sie grundsätzlich als technisch nicht vermeidbar oder zufällig bewertet.
Um den Wiedererkennungswert entsprechend hergestellter Lebensmittel (ohne Anwendung gentechnischer Verfahren) zu verbessern, wurde unter Federführung der Bundesregierung das einheitliche „Ohne Gentechnik“ - Siegel entwickelt.
Ausschließlich der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) ist befugt Lebensmittel mit dem bundeseinheitlichen „Ohne Gentechnik“ - Siegel zu kennzeichnen.
Entsprechend den Vorgaben des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes dürfen Tiere, von denen Lebensmittel gewonnen werden (z.B. Fleisch, Milch, Eier) in einem festgelegten Zeitraum vor der Gewinnung der Lebensmittel keine kennzeichnungspflichtigen Futtermittel (GVO-Anteil größer 0,9 %) erhalten haben.
Folglich vergibt VLOG das „VLOG geprüft“ - Siegel speziell für Futtermittel, die zur Herstellung von Lebensmitteln tierischer Herkunft nach VLOG Standard geeignet und erforderlich sind.
Sofern ein Standardnutzungsvertrag mit VLOG besteht, können QS-Systemteilnehmer der Stufe Futtermittelwirtschaft die Anforderungen zur Erlangung des „VLOG-geprüft“ - Siegels im QS-Audit überprüfen lassen. Aufwendige Doppelauditierungen werden dadurch hinfällig. Informationen dazu finden Sie im VLOG-Zusatzmodul „Ohne Gentechnik“ / „VLOG geprüft.
Analytik
Die Kennzeichnung von Futtermitteln mit dem „VLOG geprüft“ - Siegel setzt voraus, dass die GVO-Analysen gemäß dem vom VLOG veröffentlichten „Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandard durchgeführt werden.
Die AGROLAB GROUP mit ihrem Labor AGROLAB LUFA GmbH in Kiel erfüllt alle Anforderungen des VLOG Standards und ist daher der ideale Partner für Ihre GVO-Analysen in Futtermitteln im Rahmen der VLOG Zertifizierung. Zusätzlich ist die AGROLAB LUFA beim VLOG-Verband als GVO-Labor gelistet und ist daher nah dran an allen Entwicklungen in diesem Bereich.
Grundvoraussetzung für eine von VLOG anerkannte GVO-Analytik ist jedoch eine ordnungsgemäße Beauftragung der Analytik.
Unser pdf
Auftragsformular für GVO-Analytik
(846 KB) ist an die VLOG Anforderungen angepasst und ermöglicht Ihnen eine einfache und bequeme Auftragserstellung. Die jeweiligen VLOG Pakete im Auftragsformular entsprechen dabei den Mindestanforderungen von VLOG, die für eine Zertifizierung notwendig sind.
Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Experten aus der Kundenbetreuung und dem Labor bei allen Fragen gern beratend zur Seite.
VLOG-Anerkennung
Die AGROLAB GROUP mit ihrem Labor AGROLAB LUFA GmbH in Kiel ist ein von VLOG anerkanntes Labor und erfüllt somit die notwendigen Voraussetzungen für GVO-Untersuchungen nach VLOG Standard.
Weitere Informationen über VLOG sowie den „Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandard finden Sie unter folgendem Link:
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